Die HamCamp-Ordnung gilt im kompletten Zuständigkeitsbereich des HamCamp.
Dieser ist:
- In der Messe-Halle A6 (Schlafbereiche, Aufenthaltsbereiche,...)
- In den Sanitärräumen und auf dem Weg dahin
- Auf beiden Seiten vor der Halle (Freigelände / Messe-Innenraum)
- In sonstigen, dem HamCamp, zugewiesenen Bereichen
- Alle Teilnehmer und Leitungspersonal des HamCamp erhalten einen Ausweis, welcher jederzeit sichtbar getragen werden muss.
- Ansprechpartner für alle Fragen sind das Leitungspersonal (HamCamp-Leiter) und deren Helfer (HamCamp-Betreuer). Den Anweisungen des Leitungspersonals, deren Helfer und der Messe-Security ist unbedingt Folge zu leisten.
- Es gelten die aktuellen Vorschriften bzgl. des Aufenthalts auf dem Messegelände.
- Für Jugendliche gelten die einschlägigen Jugendschutzgesetze.
- Für Jugendliche, welche in einer Gruppe mit eigenem Betreuer im HamCamp untergebracht sind, ist der jeweilige Betreuer verantwortlich (es gilt aber trotzdem dies HamCamp-Ordnung!).
- Keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertsachen. Es stehen keine Schließfächer zur Verfügung.
- Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten der Messe nur im HamCamp, in Halle A6 und den weiteren zugewiesenen Bereichen.
- Wer das Messegelände verlässt, hat seine Rückkehr so einzuplanen, dass er die Ruhenden nicht stört.
- Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr.
- Mitgebrachte Radios, Musikabspielgeräte o.ä. sind in einer angemessenen, nicht störenden Lautstärke zu betreiben.
- Die Halle, das Freigelände, die Waschräume und Toiletten sind in einem sauberen Zustand zu halten.
- Sämtliche zur Verfügung gestellten Gegenstände und Räumlichkeiten sind sorgfältig zu behandeln und in unversehrtem Zustand zurückzugeben bzw. zu verlassen.
- Müll ist in den vorhandenen Behältern zu entsorgen.
- Rauchverbot in der Halle und dem Innenhof, dies gilt auch für sogenannte "E-Zigarretten" oder vergleichbares
- Der Konsum von Alkohol und Drogen ist im Zuständigkeitsbereich des HamCamp generell untersagt.
- Das Mitführen von Alkohol, Betäubungsmitteln, Waffen (auch Spielzeug-Waffen) u.ä. ist verboten.
- Grillen/Kochen mit Verbrennung von brennbarem Material (Gas, Kohle, Holz, Spiritus,...) ist verboten. Ausnahmen bedürfen vorheriger Genehmigung des HamCamp-Leiters.
- Das Befahren der Hallen mit dem KFZ ist generell (auch zum Ausladen) aus versicherungstechnischen Gründen verboten.
Grobe Verstöße wie bspw. Diebstahl, Vandalismus, Alkohol, Betäubungsmittelmissbrauch oder Störung des ordnungsgemäßen/friedlichen Ablaufes werden mit einem Verweis vom Gelände geahndet (ohne Erstattung der Kosten oder Teilnahmegebühr und Übernahme evtl. anfallender Kosten). Minderjährige werden in die Obhut der Behörden übergeben.
Mit Betreten des HamCamps akzeptierst Du die HamCamp-Ordnung. (Die HamCamp-Ordnung gilt auch für Besucher)