Ausstellungsbedingungen
1. Dauer und Ort der Ausstellung
Der FUNK.TAG findet am Samstag, den 25. April 2026, von 9 bis 16 Uhr auf dem Messegelände, Messehallen 1 und 2, in Kassel statt. Änderungen der Öffnungszeiten aus wichtigen Gründen sind vorbehalten und werden rechtzeitig bekanntgegeben.
2. Zulassung
Ausstellen dürfen Fachhändler, Privatpersonen, Verbände und Organisationen, deren Dienstleistungsangebot dem Thema der Veranstaltung entsprechen. Über die Zulassung entscheidet die DARC Verlag GmbH, ebenso wie über die Platzierung. Jede am Verkauf beteiligte Person muss im Besitz eines Ausstellerausweises (Kontrollband) sein.
3. Anmeldung und Bestätigung
Durch die Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars erklären Sie Ihre Teilnahme und erkennen in allen Teilen die Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen an. Die Angaben werden von uns unter Berücksichtigung von § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes im automatisierten Verfahren gespeichert. Die Teilnahmeerklärung ist bindend. Vorbehalte können wir nicht berücksichtigen.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung und, im Falle Ihrer Zulassung, nach der Einplanung eine Standbestätigung. Die Zulassung gilt nur für den angemeldeten Teilnehmer mit den angemeldeten Dienstleistungen. Sie sind verpflichtet, während der gesamten Laufzeit der Messe den Stand besetzt zu halten. Die DARC Verlag GmbH behält sich bei Verstoß gegen diese Regelung Konventionalstrafen bis zur zehnfachen Höhe der Standmiete vor. Zur Aufnahme anderer Verbände, Organisationen, Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen auf Ihren Stand benötigen Sie die vorherige schriftliche Zustimmung der DARC Verlag GmbH. Sollten besondere Umstände es erfordern, kann Ihnen auch nach der Standbestätigung ein anderer Platz zugewiesen werden, können Größe und Maße des reservierten Platzes geändert, Ein- und Ausgänge sowie Durchgänge verlegt und bauliche Veränderungen vorgenommen werden.
4. Ausstellungsgut
Das Angebot muss sich ausschließlich auf Ware aus den Bereichen Amateur- und CB-Funk, Elektronik, Computer und Zubehör beschränken. Der Verkauf von Lebensmitteln, Getränken usw. ist untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Verbände sind nicht berechtigt, Waren auszustellen oder zu verkaufen. Ausnahmen hiervon genehmigt nur der Messeveranstalter. Nicht genehmigte Waren können von der DARC Verlag GmbH auf Kosten des Ausstellers nach Eröffnung vom Stand entfernt werden.
5. Parkplatz/Einfahrt
Aussteller haben die Möglichkeit einer Einfahrt auf das Messegelände zum Be- und Entladen. Die maximale Einfahrtdauer beträgt 90 Minuten. Ein
Anspruch auf Einfahrt in das Messegelände besteht nicht. Den Anweisungen des Messepersonals ist Folge zu leisten. In der Nähe der Hallen wird Ihnen ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung gestellt.
6. Behördliche Bestimmungen
Die Benutzung von "Flüssiggas" innerhalb der Hallen ist gem. den "Behördlichen Bestimmungen" grundsätzlich untersagt.
7. Standrücktritt
Im Falle einer Absage nach der Zulassung berechnet die DARC Verlag GmbH eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages. Erfolgt die Absage innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Messe beträgt die Stornogebühr 100 % des Rechnungsbetrages.
8. Beteiligungskosten/Zusatzkosten
Die Preise beziehen sich auf die gesamte Dauer der Messe und beinhalten eine Grundausstattung gemäß des Anmeldeformulars. Alle Preise verstehen sich inkl. USt.. Der beim Aufbau oder bei der Demontage des Standes anfallende Abfall ist von Ihnen anzumelden und zu beseitigen. Die Entsorgung von Abfällen, die auf dem Messegelände zurückgelassen werden, ist kostenpflichtig. Einwegteppiche sind von Ihnen selbst zu entsorgen.
9. Standbau/-technik
Genehmigungspflichtig sind Abhängungen und die Wiedergabe von Musik auf Messeständen bzw. der Einsatz von audiovisuellen Hilfsmitteln in Verbindung mit Tonwiedergabe. Der Messestand mitsamt der Grundausstattung und das zusätzlich bestellte Equipment sind im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Der Aussteller haftet für Beschädigungen des Messestandes, der Wände, des Fußbodens und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials. Die Messewände dürfen durch den Aussteller nur mit rückstandslos zu entfernenden Materialien (Tesafilm oder Powerstrip) beklebt werden. Nägel, Schrauben oder Klebeband dürfen nicht zum Befestigen verwendet werden. Beschädigtes Wandmaterial wird dem Standinhaber zum Anschaffungspreis in Rechnung gestellt. Die Aussteller müssen ihren Platz am Samstag von 8 bis 16 Uhr belegen. Stände, die bis um 8 Uhr nicht bezogen sind, kann der Messeveranstalter anderweitig vergeben. Eine Verpflichtung des Messeveranstalters, Ihnen einen neuen Stand zuzuweisen, ergibt sich daraus nicht. In Folge einer Umlegung werden Ihnen 10 % der ursprünglichen Standmiete als Aufwandsausgleich berechnet. Die Zahlung der ursprünglichen Rechnung bleibt davon unberührt.
10. Zahlungsfristen und -bedingungen
Alle von der Ausstellungsleitung berechneten Beträge sind ohne jeden Abzug spätestens bis 27. Februar 2026 zur Zahlung fällig. Nach dem
1. Februar 2026 ausgestellte Rechnungen sind in ihrer Gesamthöhe sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu begleichen. Diese Bestimmung gilt als besondere
Vereinbarung im Sinne der Ziffer 6 der Allgemeinen Teilnahmerichtlinien. Erst wenn die vertraglich vereinbarten Zahlungstermine eingehalten sind, ist das Recht auf Belegung des Standes gesichert. Zahlungen können per Überweisung (Postbank Hamburg, BLZ: 200 100 20, Konto: 768 02 06, IBAN: DE37 2001 0020 0007 6802 06, BIC: PBNKDEFF)oder per Kreditkarte erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbestimmungen und -fristen kann Ausstellungsausschluss unter Inrechnungstellung der entstandenen Kosten bzw. Berechnung der banküblichen Verzugszinsen erfolgen. Ausländische Aussteller können die berechnete Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Anträge sind zu richten an: Bundesamt für Finanzen, Friedhofstraße 1, 53225 Bonn, Deutschland.
11. Verstöße gegen die Ausstellungsbedingungen
Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der Messegesellschaft Kassel GmbH bzw. dem Veranstalter. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Ausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.
Verstöße gegen die Allgemeinen Teilnahmerichtlinien, die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen die DARC Verlag GmbH zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers und ohne Haftung für Schäden.
Bei Verstößen gegen die Ausstellungsbedingungen kann die DARC Verlag GmbH Ihren Stand sofort schließen und die Räumung selbst durchführen, ohne dass es dazu der Anrufung gerichtlicher Hilfe bedarf. Dies gilt insbesondere bei einer Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder den Messezweck gerichtet ist, sowie bei einer Werbung zu weltanschaulichen oder politischen Zwecken.
12. Haftung und Versicherung
Die DARC Verlag GmbH haftet im Falle von grober Fahrlässigkeit nur für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Mitarbeiter, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vor. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die DARC Verlag GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die DARC Verlag GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Soweit die DARC Verlag GmbH für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf 10.000,00 € begrenzt.
Die verschuldensunabhängige Haftung der DARC Verlag GmbH für bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB (z.B. Standausrüstung) sowie etwaige Folgeschäden beim Messeteilnehmer wird ausgeschlossen. Schäden sind sowohl der Polizei als auch der DARC Verlag GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Im Schadensfall leistet die DARC Verlag GmbH nur Schadenersatz in Höhe des Zeitwertes bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises der Anschaffungskosten. Ein Ersatz von Schäden ist ausgeschlossen, wenn eine vom Messeteilnehmer verursachte verspätete Schadenmeldung dazu führt, dass die Versicherung der DARC Verlag GmbH die Übernahme des Schadens ablehnt. Der Messeteilnehmer haftet gegenüber der DARC Verlag GmbH für von ihm zu vertretende Schäden unabhängig davon, ob sie durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen verursacht werden. Bei pauschalierten Schadenersatzansprüchen bleibt das Recht der DARC Verlag GmbH unberührt, einen höheren Schaden gegenüber dem Messeteilnehmer nachzuweisen. Der Messeteilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als in der Pauschale angegeben entstanden ist.
13. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen, die über diesen Vertragsrahmen hinausgehen, gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die DARC Verlag GmbH ihren Sitz hat. Das gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
15. Termine
Anmeldung erbeten bis: 1. Februar 2026
Zahlungen: bis 15. März 2026
Aufbau: ab Freitag, 24. April 2026
Abbau: Samstag, 25. April 2026, ab Messe-Ende bis spätestens 20 Uhr