Teilnahmebedingungen

1. Ort, Zeit, Angebot

Der Flohmarkt findet am Samstag, dem 27. April 2023, von 9 bis 16 Uhr auf dem Messegelände Kassel statt. Die Flohmarktanlieferung erfolgt über speziell ausgeschilderte Zugänge. Das Angebot muss sich ausschließlich auf gebrauchte Ware aus den Bereichen Amateur- und CB-Funk, Elektronik, Computer und Zubehör beschränken. Bei den Flohmarktteilnehmern muss es sich um Privatpersonen handeln, die ausschließlich Gebrauchtware und haushaltsübliche Mengen verkaufen und nicht gewerblich oder im Rahmen einer selbstständigen Berufsausübung verkaufen. Abweichungen des Angebotes führen ohne Kostenerstattung zum sofortigen Ausschluss vom Flohmarkt. Ferner muss der Aussteller in diesem Falle das Gelände umgehend verlassen. Sollte sich herausstellen, dass der Anbieter gewerblich handelt, erfolgt eine Nachberechnung der Standgebühr entsprechend den Preisen für kommerzielle Anbieter.


2. Aufbauten, technische Ausstattung

Es werden Tische (2,20 x 0,50 m) aufgestellt. Eigene Aufbauten oder Tische von Anbietern sind nicht erlaubt. Die Vorschriften des Bauordnungsamtes müssen eingehalten werden. Die Verteilung der Tische ist allein dem Veranstalter vorbehalten. Benötigt ein Flohmarktteilnehmer einen Stromanschluss, so ist dieser gesondert anzumelden. Eventuell notwendige Verlängerungskabel sind vom Teilnehmer mitzubringen. Die Gebühr für Stromanschluss und -verbrauch wird mit pauschal 90,00 € unabhängig von der Dauer der Nutzung berechnet. Die Zulassung zum Flohmarkt wird schriftlich bestätigt. Jede am Verkauf beteiligte Person muss im Besitz eines Flohmarkt-Ausstellerausweises sein. Die Flohmarktteilnehmer müssen ihren Platz am Samstag, dem 27. April 2023, von 8 bis 16 Uhr belegen. Ist der Platz bis zum Messebeginn um 9 Uhr nicht belegt, so behält sich die Messeleitung die anderweitige Belegung vor. Anspruch auf Zurückzahlung der Standmiete bei Nichtbelegung entfällt zugunsten der Verwaltungsaufwendungen für die Neubelegung. Die Aufbauzeiten für Aussteller lauten wie folgt: Freitag (26. April): 14 bis 20 Uhr, Samstag (27. April): 6 bis 8.30 Uhr.


3. Parkplatz/Einfahrt

Aussteller haben die Möglichkeit einer Einfahrt auf das Messegelände zum Be- und Entladen. Die maximale Einfahrtdauer beträgt 90 Minuten. Ein Anspruch auf Einfahrt in das Messegelände besteht nicht. Den Anweisungen des Messepersonals ist Folge zu leisten. In unmittelbarer Nähe der Hallen wird Ihnen ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung gestellt.


4. Entsorgung von Abfällen

Flohmarkt-Aussteller sind verpflichtet, den Ausstellungsstand so zu verlassen, wie sie ihn vorgefunden haben. Elektronikschrott, Abfälle und Altverpackungen, sind vom Flohmarkt-Aussteller selbst zu beseitigen. Widerrechtlich abgestellte Abfälle werden auf Kosten des Flohmarkt-Ausstellers durch entsprechende Firmen beseitigt. Eine Anzeige erfolgt in jedem Fall.


5. Hausrecht, Zuwiderhandlungen

Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der Messegesellschaft Kassel GmbH bzw. dem Veranstalter. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Ausweis legitimieren, ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Allgemeinen Teilnahmerichtlinien, die Teilnahmebedingungen oder gegen die Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen die DARC Verlag GmbH zur sofortigen entschädigungslosen Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers und ohne Haftung für Schäden.


6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem die DARC Verlag GmbH ihren Sitz hat. Das gilt auch für den Gerichtsstand, wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.


7. Zahlung

Der Gesamtpreis ist im Voraus zahlbar. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag bis spätestens 15. März 2024. Andernfalls ist der DARC Verlag berechtigt, reservierte Tische anderweitig zu belegen.